Immobilie vermieten mit Makler: Vermietungsservice in Ostfriesland
Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten, ohne sich um Anzeigen, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Mietvertrag kümmern zu müssen? Wir ermitteln die erzielbare Miete, suchen den passenden Mieter und begleiten Vertrag und Übergabe – in Hage, Norden, Aurich, Emden, Leer und ganz Ostfriesland. Die Provision zahlt nach dem Bestellerprinzip der Auftraggeber.
Mietwert einschätzen lassenTelefon 04934 910 58 55
Geschäftsführer · Sachverständiger für Immobilienbewertung · Finanzierungsberater
Büro: Keno-Tom-Brook-Straße 5, 26529 Upgant-Schott · Telefon 04934 910 58 55 · bengen@tb-finanz-immobilien.de
Beratungstermin vereinbaren8
ostfriesische Kommunen mit Mietpreisbremse
Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog, Norden und Leer, bis 31.12.2029
0 €
Provision für Mietinteressenten
Bestellerprinzip: Es zahlt, wer den Makler beauftragt (§ 2 Abs. 1a WoVermittG)
3
Nettokaltmieten höchstens als Kaution
getrennt vom Vermögen anzulegen (§ 551 BGB)
Was wir bei der Vermietung für Sie übernehmen
Miete realistisch festlegen
Wir ermitteln die erzielbare Miete anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete, vergleichbarer Angebote und des Zustands Ihrer Immobilie. Dabei prüfen wir, ob in Ihrer Gemeinde die Mietpreisbremse oder eine abgesenkte Kappungsgrenze gilt.
Den passenden Mieter finden
Exposé mit Fotos, Grundriss und den Pflichtangaben aus dem Energieausweis, Anzeigen in den Immobilienportalen, Vorauswahl der Anfragen, Besichtigungen sowie Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Bonitätsunterlagen der Interessenten.
Vertrag und Übergabe
Mietvertrag auf aktueller Rechtsgrundlage, Regelung der Kaution, Übergabe mit Protokoll und Zählerständen. So vermeiden Sie Haftungsrisiken und unbedachte Vertragsklauseln, die später teuer werden können.
Vermieten oder verkaufen?
Viele Eigentümer, die geerbt haben oder umziehen, stehen vor genau dieser Frage. Wir rechnen beides durch: die erzielbare Miete und Rendite nach Kosten auf der einen Seite, den aktuellen Marktwert auf der anderen. Auch der Steuerblick gehört dazu: Wer eine vermietete Immobilie länger als zehn Jahre hält, verkauft sie privat steuerfrei (§ 23 EStG). Ist die Immobilie bereits vermietet, lässt sie sich auch mit Mieter verkaufen, denn der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB). Interessant ist das vor allem für Kapitalanleger. Mehr dazu: Immobilienbewertung, Geerbte Immobilie verkaufen und Kapitalanlage.Den richtigen Mieter auswählen
- Mieterselbstauskunft – nur Fragen, die für das Mietverhältnis nötig sind; Fragen etwa nach Religion, Herkunft oder Familienplanung sind unzulässig.
- Einkommensnachweise – meist die letzten drei Gehaltsabrechnungen; als Faustregel sollte die Warmmiete höchstens rund ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen.
- Bonitätsauskunft – etwa eine Schufa-Auskunft, die der Interessent selbst einholt.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters.
- Wohnungsgeberbestätigung – stellen Sie nach dem Einzug aus; der Mieter braucht sie für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (§ 19 Bundesmeldegesetz).
Steuern auf Mieteinnahmen
Mieteinnahmen gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und kommen in die Anlage V der Steuererklärung. Versteuert wird nur der Überschuss: Abziehen können Sie unter anderem Schuldzinsen, Grundsteuer und Versicherungen, soweit Sie sie nicht auf den Mieter umlegen, Reparaturen, Verwaltungskosten und die Maklerprovision für die Vermietung.- Abschreibung – auf den Gebäudeanteil, nicht auf das Grundstück: jährlich 2 %, bei Häusern mit Baujahr vor 1925 2,5 %, bei Fertigstellung nach 2022 3 % (§ 7 Abs. 4 EStG).
- Vermietung an Angehörige – beträgt die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, sind die Kosten voll abziehbar; unter 50 % werden sie anteilig gekürzt, dazwischen entscheidet eine Prognose über die gesamte Nutzungsdauer (§ 21 Abs. 2 EStG).
- Sanierung nach dem Kauf – übersteigen die Kosten in den ersten drei Jahren 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer), werden sie über die Abschreibung verteilt statt sofort abgezogen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
Ferienwohnung an der Küste vermieten
In Ostfriesland ist die Vermietung an Feriengäste eine echte Alternative zur Dauervermietung – mit höheren Einnahmen, aber auch mehr Aufwand und eigenen Regeln:- Baurecht – wer eine Dauerwohnung zur Ferienwohnung umwidmet, braucht unter Umständen eine Genehmigung der Nutzungsänderung; fragen Sie vorher beim Bauamt der Gemeinde.
- Kur- oder Gästebeitrag – in Kur- und Erholungsorten wie Norddeich oder auf den Inseln ziehen Vermieter den Beitrag von den Gästen ein und führen ihn an die Gemeinde ab; Einzelheiten regelt die jeweilige Satzung.
- Umsatzsteuer – die kurzfristige Vermietung unterliegt 7 % Umsatzsteuer, wenn Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen (Umsatz im Vorjahr bis 25.000 Euro, § 19 UStG).
- Zweitwohnungsteuer – nutzen Sie die Wohnung zeitweise selbst, erheben viele Küstengemeinden eine Zweitwohnungsteuer.
Vermietete Immobilien, die wir verkauft haben
- Vermietetes Einfamilienhaus in Kanallage in Hage
- Vermietete Doppelhaushälfte in ruhiger Wohnlage in Norden
- Vermietete Doppelhaushälfte nahe dem Kiessee in Hage-Berum
- Vermietetes Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten in zentraler Lage
Der rechtliche Rahmen beim Vermieten
Mietpreisbremse
In acht ostfriesischen Kommunen darf die Miete bei Wiedervermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB), mit Ausnahmen für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Mietvertrag und Kaution
Verträge über mehr als ein Jahr brauchen die Schriftform (§ 550 BGB), eine Befristung einen gesetzlichen Grund (§ 575 BGB). Die Kaution beträgt höchstens drei Nettokaltmieten.
Nebenkosten
Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB). CO₂-Kosten für Gas und Öl werden nach einem Stufenmodell geteilt.
Energieausweis und Rauchmelder
Die Kennwerte aus dem Energieausweis gehören in die Anzeige, der Ausweis wird bei der Besichtigung vorgelegt. Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren baut in Niedersachsen der Eigentümer ein (§ 44 Abs. 5 NBauO).
Weiter zum Thema Vermieten
Häufige Fragen zur Vermietung mit Makler
Was kostet ein Makler für die Vermietung?
Bei Wohnungen zahlt nach dem Bestellerprinzip der Vermieter, wenn er den Makler beauftragt. Die Höhe der Provision vereinbaren wir vorab in Textform. Eine gesetzliche Obergrenze von zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer gilt nur für den Ausnahmefall, dass der Wohnungssuchende den Makler beauftragt (§ 3 WoVermittG).
Kann ich die Maklerprovision auf den Mieter umlegen?
Nein. Bei Wohnraum darf der Makler vom Mieter kein Entgelt verlangen, wenn er im Auftrag des Vermieters tätig ist. Vereinbarungen, die den Mieter zur Zahlung einer vom Vermieter geschuldeten Provision verpflichten, sind unwirksam (§ 2 Abs. 1a und 5 WoVermittG).
Gilt die Mietpreisbremse für meine Wohnung?
In Ostfriesland gilt sie bis 31.12.2029 auf Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog und Spiekeroog sowie in Norden und Leer. Ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. War die Vormiete höher, darf sie weiter verlangt werden.
Welche Unterlagen brauche ich für die Vermietung?
Einen gültigen Energieausweis, Grundriss und Wohnflächenberechnung, die letzte Nebenkostenabrechnung und Angaben zu Heizung und Baujahr. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Hausordnung und der aktuelle Wirtschaftsplan hinzu.
Wer entscheidet, wer einzieht?
Immer Sie als Eigentümer. Wir legen Ihnen vorgeprüfte Interessenten mit Selbstauskunft, Einkommensnachweisen und Bonitätsunterlagen vor und geben eine Empfehlung. Die Auswahl muss diskriminierungsfrei nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erfolgen; was Sie fragen dürfen, steht in unserem Ratgeber Wohnung vermieten.
Datengrundlage
- Maklerprovision und Bestellerprinzip: § 2, § 3 WoVermittG, abgerufen 24.10.2026
- Mietpreisbremse Ostfriesland: Niedersächsische Staatskanzlei, 57 Kommunen, Verlängerung bis 31.12.2029; § 556d BGB
- Mietrecht: § 550, § 551, § 556, § 566, § 575 BGB; Steuern: § 23 EStG
- Rauchwarnmelder: § 44 Abs. 5 NBauO; Energieausweis: Gebäudemodernisierungsgesetz (bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz)
- Referenzen: verkaufte Objekte von TB Finanz & Immobilien, siehe Referenzobjekte
- Steuern: §§ 6 Abs. 1 Nr. 1a, 7 Abs. 4, 21 Abs. 2 EStG; § 19 UStG; Wohnungsgeberbestätigung: § 19 Bundesmeldegesetz



