Baufinanzierung · Anschlussfinanzierung

Anschlussfinanzierung: rechtzeitig vergleichen

Wenn die Zinsbindung Ihres Baukredits endet, schickt die Bank meist ein Angebot zur Verlängerung. Ob es gut ist, zeigt erst der Vergleich. Wir vergleichen für Sie die Angebote von über 600 Banken, Bausparkassen und Versicherern – für Sie kostenfrei – und rechnen mit Ihnen durch, ob sich ein Wechsel lohnt.

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3 Monate

vor Ende der Zinsbindung muss Ihre Bank sagen, ob sie ein Anschlussangebot macht

§ 493 BGB

10 Jahre

nach Auszahlung können Sie jedes Festzinsdarlehen mit sechs Monaten Frist kündigen

§ 489 BGB

750 €

Mehrzinsen im ersten Jahr je 0,5 Prozentpunkte bei 150.000 € Restschuld

Rechenbeispiel

Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen

Für die Zeit nach der Zinsbindung gibt es drei Wege. Welcher passt, hängt davon ab, wann Ihre Zinsbindung endet und wie Sie die Zinsentwicklung einschätzen.

Drei Wege zur Anschlussfinanzierung
WegWas passiertWorauf achten
ProlongationSie verlängern bei Ihrer bisherigen Bankeinfach und ohne Wechselkosten – aber ohne Vergleich wissen Sie nicht, ob das Angebot gut ist
Umschuldungeine andere Bank löst den Kredit am Ende der Zinsbindung abdie Grundschuld wird übertragen, dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an
Forward-DarlehenSie sichern sich den Zins schon Monate oder Jahre im Vorausfür die Vorlaufzeit verlangen Banken einen Zinsaufschlag; das Darlehen muss auch abgenommen werden, wenn die Zinsen sinken

Wann Sie sich kümmern sollten

Wann die Zinsbindung endet, steht in Ihrem Darlehensvertrag. Spätestens drei Monate vorher muss die Bank Ihnen mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist (§ 493 BGB). Für einen echten Vergleich ist das knapp – besser ist, rund ein Jahr vorher anzufangen. Wer sich gegen steigende Zinsen absichern möchte, kann mit einem Forward-Darlehen auch deutlich früher abschließen.

Haben Sie Ihr Darlehen vor mehr als zehn Jahren vollständig ausgezahlt bekommen, können Sie es unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 BGB) – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist bei Zinsbindungen von 15 oder 20 Jahren wichtig.

So läuft die Anschlussfinanzierung mit uns

  1. Restschuld klären – wie viel zum Ende der Zinsbindung noch offen ist, steht im Tilgungsplan oder kommt von Ihrer Bank.
  2. Ziele festlegen – Rate, Tilgung, Sondertilgungen, Laufzeit; auf Wunsch eine Modernisierung mitfinanzieren.
  3. Vergleich – wir holen Angebote unserer Finanzierungspartner ein und stellen sie dem Angebot Ihrer Bank gegenüber.
  4. Unterlagen – Einkommensnachweise, bisheriger Darlehensvertrag, Grundbuchauszug und Objektunterlagen.
  5. Abschluss – bei einem Wechsel tritt die alte Bank die Grundschuld an die neue ab; den Ablauf mit Notar und Grundbuch begleiten wir.

Mehr zu Ablauf und Unterlagen: Baufinanzierung.

Was ein Bankwechsel kostet – und was er bringt

Am Ende der Zinsbindung können Sie die Bank ohne Vorfälligkeitsentschädigung wechseln. Kosten entstehen für die Übertragung der Grundschuld bei Notar und Grundbuchamt; ihre Höhe hängt vom Betrag der Grundschuld ab. Diese Kosten stellen wir der möglichen Zinsersparnis gegenüber, bevor Sie entscheiden. Zur Einordnung: Bei 150.000 Euro Restschuld macht ein Zinsunterschied von 0,5 Prozentpunkten im ersten Jahr rund 750 Euro aus.

Rate, Tilgung und Sondertilgung neu festlegen

Die Anschlussfinanzierung ist die Gelegenheit, den Kredit an Ihre heutige Lage anzupassen. Ist Ihr Einkommen gestiegen, verkürzt eine höhere Tilgung die Laufzeit; Sondertilgungsrechte geben Spielraum für Bonuszahlungen oder Erbschaften. Am Ende der Zinsbindung können Sie außerdem einen Teil der Restschuld aus Ersparnissen oder einem zuteilungsreifen Bausparvertrag zurückzahlen – ohne zusätzliche Kosten.

Was kostet Ihre Anschlussfinanzierung heute?

Mit dem Baufinanzierungsrechner sehen Sie sofort, welche Rate sich bei aktuellen Zinsen ergibt. Für den Vergleich mit Ihrem Bankangebot rufen wir Sie gern zurück.

Timo Bengen, Geschäftsführer von TB Finanz & Immobilien und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung.
Ihr Ansprechpartner

Wer Sie betreut

Timo Bengen ist Diplom-Bankbetriebswirt (Frankfurt School) und war 16 Jahre bei der Oldenburgischen Landesbank, zuletzt als Direktor Private Banking. Heute vergleicht er für Sie die Angebote von über 600 Banken, Bausparkassen und Versicherern – für Sie kostenfrei. Mehr über Timo Bengen

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FAQ

Häufige Fragen zur Anschlussfinanzierung

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig kümmere?

Läuft die Zinsbindung ohne neue Vereinbarung aus, wird je nach Vertrag die Restschuld fällig oder die Bank stellt auf einen variablen Zins um. Ein variabel verzinstes Darlehen können Sie jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen (§ 489 Abs. 2 BGB) und dann wechseln.

Brauche ich für die Anschlussfinanzierung eine neue Bewertung?

Bei der eigenen Bank meist nicht. Wechseln Sie, prüft die neue Bank den Wert der Immobilie; dafür reichen häufig Unterlagen und Fotos, manchmal kommt ein Gutachter der Bank vorbei.

Lohnt sich ein Forward-Darlehen?

Es lohnt sich, wenn die Zinsen bis zum Ende Ihrer Zinsbindung stärker steigen als der Aufschlag, den die Bank für die Vorlaufzeit verlangt. Sinken sie, zahlen Sie mehr als nötig – abnehmen müssen Sie das Darlehen trotzdem. Es ist also eine Absicherung, keine Wette auf Gewinn.

Kann ich bei der Anschlussfinanzierung Geld für eine Modernisierung aufnehmen?

Ja. Der Kredit lässt sich aufstocken, etwa für eine neue Heizung oder Dämmung; je nach Betrag ist eine zusätzliche Grundschuld nötig. Für energetische Maßnahmen kommen außerdem Förderkredite in Frage.

Prüft die Bank meine Bonität erneut?

Bei einem Wechsel ja: Die neue Bank prüft Einkommen und Schufa wie bei einer neuen Finanzierung. Bleiben Sie bei Ihrer Bank, verzichtet sie oft auf eine ausführliche Prüfung.

Ich will das Haus verkaufen – brauche ich dann eine Anschlussfinanzierung?

Wird das Haus vor oder kurz nach dem Ende der Zinsbindung verkauft, löst der Kaufpreis die Restschuld ab. Eine kurze Verlängerung oder ein variables Darlehen kann die Zeit überbrücken. Mehr unter Immobilie verkaufen.

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Schicken Sie uns das Angebot Ihrer Bank – wir vergleichen es mit unseren Finanzierungspartnern und sagen Ihnen offen, ob sich ein Wechsel lohnt. Für Sie kostenfrei.

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Datengrundlage

  • Bürgerliches Gesetzbuch: § 489 (Kündigungsrecht nach zehn Jahren, variabler Zins), § 493 (Information vor Ende der Sollzinsbindung)
  • Rechenbeispiel: 150.000 € × 0,5 % = 750 € Zinsdifferenz im ersten Jahr, vereinfacht ohne Tilgung
  • Eigene Angaben TB Finanz & Immobilien (Finanzierungspartner), Stand Oktober 2026
  • Letzte Aktualisierung dieser Seite: Oktober 2026

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